Kinder, die Schwierigkeiten haben, erhalten besondere schulische Fördermaßnahmen
- möglichst früh
- konsequent über einen längeren Zeitraum
- nach sorgfältiger Analyse
- in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten und den Fachlehrerinnen
- nach Beratung mit außerschulischen Fachkräften
- wenn die Leistungen über einen Zeitraum von min. 3 Monaten nicht den Anforderungen entsprechen
Die Förderung kann nur im Rahmen der normalen Lehrerwochenstundenpauschale stattfinden.
Für die Einteilung in Fördergruppen ziehen wir die Hamburger Schreibprobe heran.
Schüler und Schülerinnen,
- die unterhalb von 25% liegen, werden in Kleingruppen bis zu 6 Kindern in äußerer Differenzierung täglich für 20 Minuten gefördert.
- die zwischen 25 und 50% erhalten Rechtschreibübungen als Teil des Wochenplans.
- über 50% sind zu vernachlässigen.
- unter 25% benötigen Einzeltherapie bei ausgebildeten LRS-Trainern.
Eltern werden ggf. in die Förderung eingebunden und erhalten zusätzliches Material.
Bei der Leistungsbeurteilung erhalten Schüler und Schülerinnen mit Lese-Rechtschreibschwäche einen Nachteilsausgleich gegenüber anderen Mitschülern und Mitschülerinnen:
- differenzierte schriftliche Arbeiten (Umfang, Aufgabenstellung, Zeit)
- von der Benotung absehen
- Rechtschreibleistungen im Fach Deutsch zurückhaltend gewichten
Die Rechtschreibleistungen geben bei der Versetzung und beim Übergang zur weiterführenden Schule
nicht den Ausschlag.
Im Zeugnis kann auf eine Zensur im Rechtschreiben / Lesen kann verzichtet werden.