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Kinder, die Schwierigkeiten haben, erhalten besondere schulische Fördermaßnahmen

  • möglichst früh
  • konsequent über einen längeren Zeitraum
  • nach sorgfältiger Analyse
  • in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten und den Fachlehrerinnen
  • nach Beratung mit außerschulischen Fachkräften
  • wenn die Leistungen über einen Zeitraum von min. 3 Monaten nicht den Anforderungen entsprechen

Die Förderung kann nur im Rahmen der normalen Lehrerwochenstundenpauschale stattfinden.

Für die Einteilung in Fördergruppen ziehen wir die Hamburger Schreibprobe heran.

Schüler und Schülerinnen,

  • die unterhalb von 25% liegen, werden in Kleingruppen bis zu 6 Kindern in äußerer Differenzierung täglich für 20 Minuten gefördert.
  • die zwischen 25 und 50% erhalten Rechtschreibübungen als Teil des Wochenplans.
  • über 50% sind zu vernachlässigen.
  • unter 25% benötigen Einzeltherapie bei ausgebildeten LRS-Trainern.

Eltern werden ggf. in die Förderung eingebunden und erhalten zusätzliches Material.

Bei der Leistungsbeurteilung erhalten Schüler und Schülerinnen mit Lese-Rechtschreibschwäche einen Nachteilsausgleich gegenüber anderen Mitschülern und Mitschülerinnen:

  • differenzierte schriftliche Arbeiten (Umfang, Aufgabenstellung, Zeit)
  • von der Benotung absehen
  • Rechtschreibleistungen im Fach Deutsch zurückhaltend gewichten

Die Rechtschreibleistungen geben bei der Versetzung und beim Übergang zur weiterführenden Schule
nicht den Ausschlag.

Im Zeugnis kann auf eine  Zensur im Rechtschreiben / Lesen kann verzichtet werden.

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