Nutzungsordnung
Jede Schule muss laut Vorgabe des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW bis zu den Herbstferien 2025 eine Nutzungsordnung für private digitale Endgeräte an der Schule in der Schulkonferenz verabschiedet haben.
Ziel ist es, an den Schulen ein altersgerechtes, bewusstes und verantwortungsvolles Medienverhalten zu etablieren. Laut des Ministeriums wird ein generelles Handyverbot an Grundschulen als sinnvoll erachtet, während weiterführende Schulen differenziertere Lösungsansätze erfordern.
Das Kollegium der Lindgren Schule hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt und eine Nutzungsordnung erarbeitet. Diese Nutzungsordnung wurde in der Schulpflegschaft und Schulkonferenz diskutiert und einstimmig angenommen. Sie wird am 01.10.2025 in Kraft treten.
Da die Nutzung von Handys und insbesondere die Nutzung von Smartwatches den Unterricht beeinträchtigt haben, war dieser Schritt dringend nötig. Sollten Sie noch Fragen zu der Nutzungsordnung haben, dann sprechen Sie mit Ihren Pflegschaftsvorsitzenden oder mit der Klassenlehrerin Ihres Kindes.
Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und auf Ihr Verständnis.