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Das Wichtigste in Kürze

  • An fünf Tagen in der Woche muss Ihr Kind bis mindestens 15.00 Uhr die OGS besuchen, maximal bis 16.00 Uhr.
  • Für zwei Tage können Sie bei der Schulleitung eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese zwei Tage sind ein ganzes Schuljahr gültig.
  • Ihr Kind nimmt am Mittagsbuffet teil. (Kosten: pro Mahlzeit 3,55 € bzw. pauschal 64,00 €)
  • Mineralwasser und ein Snack stehen Ihrem Kind immer zur Verfügung.
  • Ihr Kind isst mit Kindern aus seinem Jahrgang.
  • Jeder Jahrgang hat unterschiedliche Essenszeiten.
  • Sollte Ihr Kind längerfristig erkrankt sein, haben Sie die Möglichkeit das Essen ab dem zweiten Tag abzubestellen. (gilt nicht bei Pauschalabrechnung) In diesem Fall unbedingt die OGS bereits am ersten Tag informieren. (siehe unten)
  • Die Hausaufgaben der Klassen 1 bis 4 werden montags, mittwochs und donnerstags in der Schule erledigt und durch eine Lehrerin oder durch Mitarbeiter der OGS betreut.
  • Hausaufgaben werden in den jeweiligen Jahrgängen / Klassenräumen erledigt.
  • Die Entlasszeiten Ihres Kindes richten sich nach dem Stundenplan des Jahrgangs.
  • Entlasszeiten sind:
    • nach dem Unterricht, wenn für diesen Wochentag eine Ausnahmegenehmigung beantragt worden ist.
    • um 14.00 Uhr bzw. nach der Lernzeit um 14.15 Uhr, wenn für diesen Wochentag eine Ausnahmegenehmigung beantragt worden ist.
    • um 15.00 Uhr bzw. um 16.00 Uhr.
    • Aus versicherungstechnischen Gründen müssen wir die Entlasszeiten Ihres Kindes schriftlich vorliegen haben.
    • Alle Abweichungen vom Kontaktformular benötigen wir spätestens am selben Tag schriftlich. Sie können die Information morgens in den Briefkasten der OGS werfen, Ihrem Kind mitgeben oder Sie schreiben uns eine Mail.
    • Wenn wir keine schriftliche Information vorliegen haben, können wir Ihr Kind nicht eher nach Hause entlassen und es bleibt in der OGS.
  • In den Ferien werden die Kinder in einer der vier Offenen Ganztagsschulen von 7.45 Uhr – 15.00 Uhr betreut.
    • Vor den Ferien erfolgt eine Bedarfsabfrage. Mit dieser können Sie Ihr Kind verbindlich anmelden.
    • Zwischen Weihnachten und Neujahr sind alle Einrichtungen geschlossen.
  • Im Krankheitsfall rufen Sie morgens in der OGS an und sprechen auf den Anrufbeantworter oder Sie schicken uns eine Mail.
Lindgren Haus 1
Taeglichsbeckstr. 29 in 45731 Waltrop
fon: 0 23 09 – 78 55 65
 
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 11.30 bis 16 Uhr
In den Ferien und an unterrichtsfreien Tagen von 7.45 – 15 Uhr.
Lindgren Haus 2
Delbrückstraße 2 in 45731 Waltrop
fon: 0 23 09 – 78 64 28
 
Jutta Zizic
email: j.zizic@awo-msl-re.de

 

OGS-Sprecher
 
Lindgren Haus 1:
 
 
Lindgren Haus 2:
 
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